Digitale UnterschriftAbgemacht ist abgemacht.Schluss mit Diskussionen und faulen Vergleichen.

Dein Kunde unterschreibt das Angebot per Link, am Handy oder am Rechner. Danach steht schwarz auf weiß, was vereinbart ist: mit Datum, Uhrzeit und Nachweis.

Elektronische Signatur nach EU-Verordnung eIDAS
19:42
HBHaustechnik Becker

Angebot bestätigen

Hiermit beauftragen wir Haustechnik Becker mit der Ausführung der in diesem Angebot A-2026-0142 aufgeführten Leistungen zu den genannten Bedingungen.

Auftragssumme: 18.640,00 €

Name in Druckschrift

Sabine Hoffmann

Unterschrift

Namen eingeben Zeichnen

Hier unterschreiben

AblehnenAngebot annehmen

Datenschutzhinweise

„Das war doch mit drin.“

Die Arbeit ist fertig, der Kunde steht daneben. Und alles, was du in der Hand hast, ist ein Telefonat von vor sechs Wochen und eine Mail mit zwei Wörtern: „Passt so.“

Am Ende steht ein Vergleich. Und den zahlst du.

Drei Schritte. Kein Papier.

  1. Angebot schicken

    Du verschickst das Angebot wie immer per Mail. Der Knopf zum Unterschreiben ist schon drin, einschalten musst du nichts.

  2. Kunde unterschreibt

    Er öffnet den Link, liest das Angebot in Ruhe und unterschreibt. Mit dem Finger, der Maus oder seinem getippten Namen. Ohne Anmeldung, ohne App.

  3. Auftrag steht

    Das Angebot springt auf angenommen, mit Datum und Uhrzeit. Das PDF bekommt eine Nachweis-Seite, und ändern kann es ab jetzt keiner mehr.

Rechtliche Grundlage

Mit dem Gesetz im Rücken.

Unsere digitale Unterschrift ist eine elektronische Signatur nach EU-Recht. Sie hat Rechtswirkung und gilt vor Gericht als Beweismittel.

  • Art. 3EU-Verordnung eIDAS

    Eine echte elektronische Signatur

    Was dein Kunde per Link unterschreibt, ist nach EU-Recht eine elektronische Signatur.

  • Art. 25EU-Verordnung eIDAS

    Gilt vor Gericht als Beweismittel

    Die elektronische Signatur hat Rechtswirkung und ist als Beweismittel im Gerichtsverfahren zulässig.

  • § 371Zivilprozessordnung

    Die Datei ist dein Beweis

    Vor Gericht legst du einfach das PDF vor, mit der Nachweis-Seite am Ende.

Gesetzestexte wörtlich zitiert, geprüft am 17.10.2026.

Der Beweis hängt gleich mit dran.

Ans PDF kommt automatisch eine Nachweis-Seite: wer unterschrieben hat, wann, für welchen Betrag und an welche Mailadresse der Link ging. Dazu speichert die App einen digitalen Fingerabdruck, der genau diese Fassung des Dokuments belegt.

Was sich für dich ändert

Kein Streit über den Umfang

Was im Angebot steht, hat dein Kunde unterschrieben. Erinnert er sich hinterher anders, zeigst du ihm einfach das PDF.

Schneller zum Auftrag

Dein Kunde unterschreibt, wann es ihm passt, auch abends auf dem Sofa. Ohne Drucker, ohne Scanner, ohne Briefmarke.

Kein Hinterhertelefonieren

Du siehst, wann er das Angebot geöffnet hat. Und sobald er unterschreibt, steht es in deiner Projektmappe.

Gut zu wissen

Auch für Nachträge

Kommt auf der Baustelle etwas dazu, schickst du einen Nachtrag. Dein Kunde unterschreibt ihn genauso, und die Mehrarbeit ist gesichert.

Dein Betrieb, dein Auftritt

Dein Kunde sieht deinen Betrieb mit Logo und Anschrift. Professioneller Auftritt, genau wie deine Arbeit.

Unterschreiben, wie er mag

Mit dem Finger, mit der Maus oder einfach den Namen tippen. Der erscheint dann in Schreibschrift.

Auch direkt vor Ort

Unterschriften holst du dir auch direkt vor Ort auf dem Gerät, zum Beispiel für das Abnahmeprotokoll oder den Stundenbericht.

Warum wir das gebaut haben

„Das war doch mit drin.“ Diesen Satz hört jeder Handwerker irgendwann, und meistens dann, wenn die Arbeit schon gemacht ist. Ich wollte, dass am Ende keiner mehr raten muss, was abgemacht war. Nicht du und nicht dein Kunde.

Deshalb unterschreibt er bei uns genau die Fassung, die du ihm geschickt hast. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist gut für dich, und ehrlich gesagt auch für ihn.

Matthias Reich

Gründer von Team Rocko

Häufige Fragen

Ja. Nach EU-Recht ist sie eine elektronische Signatur mit Rechtswirkung, und vor Gericht gilt sie als Beweismittel (Art. 25 eIDAS-Verordnung). Für die meisten Handwerksaufträge schreibt das Gesetz ohnehin keine bestimmte Form vor, sie gelten sogar per Handschlag. Nur beweisen kannst du einen Handschlag nicht. Die digitale Unterschrift hält fest, wer wann welche Fassung angenommen hat, und das steht am Ende im PDF.

Nein. Er klickt in deiner Mail auf den Knopf, liest das Angebot im Browser und unterschreibt. Das geht am Handy genauso wie am Rechner.

Dann lehnt er mit einem Klick ab und kann dir einen Grund dazuschreiben. Bei dir steht das Angebot auf abgelehnt, und du weißt, woran du bist, statt wochenlang zu warten.

Nein, und das ist Absicht. Positionen und Preise sind dann gesperrt. Kommt etwas dazu, schreibst du einen Nachtrag, und den unterschreibt dein Kunde genauso.

Dann kann dein Kunde die alte Fassung nicht mehr unterschreiben. Du schickst das Angebot einfach neu, und er unterschreibt die neue. So unterschreibt er immer genau das, was du ihm zuletzt geschickt hast.

Weitere Funktionen

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